Wichtige Informationen zum neuen E-Rezept

Liebe Patientinnen,

seit dem 1.1.2024 ist das neue E-Rezept gültig und ersetzt damit in vielen Fällen bisherige Papierrezepte.

Bitte beachten Sie, dass dies noch nicht für alle Verordnungen gilt (s. unten) und dass es durch die Umstellung zu Wartezeiten kommen kann bis die E-Rezepte freigegeben werden können.

Wichtig: Außerdem müssen Sie vor der Ausstellung des E-Rezepts zu uns in die Praxis kommen, damit wir Ihre Versichertenkarte einlesen können. Vorher ist eine Bestellung und Bearbeitung leider nicht möglich.

Wie erhalte ich die neuen E-Rezepte?

  • Sie lesen 1x im Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns ein (sonst ist eine Ausstellung des E-Rezepts nicht möglich!).​​
  • Sie bestellen Ihre Arzneimittelwünsche wie gewohnt bei uns über die üblichen Kanäle (online oder per Telefon)​.
  • Wir signieren (unterschreiben) Ihr E-Rezept digital.​
  • Das E-Rezept wird dann digital auf Ihrer Versichertenkarte hinterlegt. Ein weiterer persönlicher Kontakt in unserer Praxis ist dafür nicht mehr erforderlich (Sie müssen das E-Rezept also nicht bei uns “abholen”).​
  • Sobald das E-Rezept von uns signiert ist, können Sie mit Ihrer Versichertenkarte die Arzneimittel in der Apotheke Ihrer Wahl abholen.

Übersichtliches Info-Blatt zum E-Rezept und der App:

​Weitere Informationen auch zur Nutzung der E-Rezept-App finden Sie unter folgendem Link:

Link zum E-Rezept-Info-Flyer

Video: So funktioniert das E-Rezept 

Ein Link zu einem kurzen Video mit einer Erläuterung, wie Sie das E-Rezept in Apotheken einlösen können, finden Sie hier unten.

Link zum E-Rezept-Erklärvideo

Welche Rezepte und Verordnungen gibt es bereits als E-Rezepte und welche noch nicht?

Im Folgenden finden Sie Details welche Rezepte und Verordnungen bereits als E-Rezept ausgegeben werden können und welche Rezepte weiterhin als Papier-Rezepte ausgegeben werden (müssen).

e-Rezept

  • verschreibungspflichtige* Arzneimittel, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
    * siehe unten verschreibungspflichtige Arzneimittel bei denen noch keine E-Rezepte möglich sind.

optional:

  • apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • zulasten der GKV
    (rosa Rezept)
  • verschreibungspflichtige Arzneimittel
  • für gesetzlich versicherte Selbstzahler
    (blaues Privatrezept)
  • apothekenpflichtige Arzneimittel für
  • gesetzlich versicherte Selbstzahler
    (grünes Rezept)
  • apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel zulasten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
    (rosa Rezept)
  • Zytostatikazubereitungen

Papier-Rezept

  • BtM-Rezepte
  • T-Rezepte
  • Verordnung von sonstigen nach §31
  • SGB V einbezogenen Produkten
  • Verordnung von Hilfsmitteln
  • Verordnung von Sprechstundenbedarf
  • Verordnung von Blutprodukten
  • Verordnungen von Digitalen Gesundheitsanwendungen
  • Enterale Ernährung

*E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist noch nicht möglich bei:

  • Haus- und Pflegeheimbesuchen
  • Verordnungen für Privatversicherte
  • Verordnungen zulasten von sonstigen Kostenträgern
  • Verordnungen für im Ausland Versicherte