Liebe Patientinnen,
vor kurzem hat die „Ständige Impfkommission“ ihre Impfempfehlungen aktualisiert.
Die neue Impfempfehlung betrifft dabei die Grundimmunisierung von Säuglingen.
2+1-Schema ersetzt 3+1-Schema
Bisher verlief die Grundimmunisierung in einem 3+1-Schema. Das bedeutet, dass die Säuglinge im Alter von zwei, drei, vier und elf bis 14 Monaten geimpft wurden.
Durch einen Sechsfachimpfstoff kann nun ein 2+1-Schema im Gegensatz zu dem vorher durchgeführten 3+1-Schema angewendet werden.
Das hat den Vorteil, dass eine Impfung mit drei Monaten entfallen kann.
Die Grundimmunisierung mit dem Sechsfachimpfstoff gegen Diphterie, Pertussis, Tetanus, Hib, Polio und Hepatitis B muss dann nur noch dreimal (statt viermal) nach zwei, vier und elf Monaten durchgeführt werden.
Nur Frühchen, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kommen, sollen weiterhin vier Impfdosen erhalten.
Außerdem sollten Schwangere zu Beginn des dritten Trimenons mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Covaxis®, Boostrix®) gegen Pertussis geimpft werden.
Dies gilt unabhängig vom Abstand zu einer vorher verabreichten Pertussisimpfung und in jeder Schwangerschaft.
Ist das Risiko für eine Frühgeburt erhöht, sollte der Impftermin in das zweite Trimenon vorgezogen werden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie telefonisch oder bei Ihrem nächsten Besuch in unserer Praxis.
Ihr Praxisteam